Notbetreuung in der Ernst-Klee-Schule

Die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16.03.2020 zu schließen.

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.

Die Angebote der Notbetreuung an unserer Schule gelten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur vorliegen. Die entsprechenden Leitlinien finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers ist notwendig.

Eltern, die nicht in genannten Arbeitsbereichen arbeiten, sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.

Das Notfallbetreuungsangebot soll an der Ernst-Klee-Schule organisiert werden.

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. 

Bitte informieren Sie uns zusätzlich zu den gewohnten Bürozeiten unter der Telefonnummer 05452-93350.

Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:


Mit freundlichem Gruß

gez. Wilfried Gernart (Schulleiter)

Antragsformular Notbetreuung

corona_antrag_notbetreuungsbedarf.pdf

Leitlinie Personal kritischer Infrastrukturen

200315_mags_mkffi_msb 15.03.2020-1.pdf