Aktuelle Information

Liebe Eltern und Erziehungsberechtige

das Schulministerium hat uns mitgeteilt, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren. Dies bedeutet, dass wir die bisher geltenden Regelungen vor den Osterferien beginnend mit der Gruppe A fortsetzen:  

Gruppe A:     montags, mittwochs, freitags (gerade Woche) 

Gruppe B:     dienstags, donnerstags, freitags (ungerade Woche) 

Die Notbetreuung wird weiterhin innerhalb der Klassen organisiert. Ich gehe davon aus, dass diese Reglung bis zu den Sommerferien Bestand hat. Sollte sich der Inzidenzwert innerhalb eines Kreises für einen Zeitraum von 8 Tagen oberhalb der 200´er Inzidenzmarke bewegen, ist nach dem geplanten Bundesgesetz eine Rückkehr zum reinen Distanzunterricht geplant. 

Corona-Selbsttests an Schule - Testpflicht

Seit dem 12. April gilt eine Testpflicht an der Ernst-Klee-Schule. An den wöchent-lichen zwei Corona-Selbsttests müssen alle Schülerinnen und Schüler verbindlich teilnehmen. Die Selbsttests sind Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. 

Ab dem 19. April gilt folgende Regelung:

  1. Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend an zwei wöchentlichen Selbsttests teil: 

Testtage Gruppe A: montags und mittwochs 

Testtage Gruppe B: dienstags und donnerstags 

Die Tests werden im Klassenraum oder in einem Testraum unter Anleitung von schulischem Personal durchgeführt. Bei Schüler*innen, die den Test nicht eigenständig durchführen können, kann der Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Eltern schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen als Download auf der Homepage zur Verfügung gestellt. 

Bitte nutzen Sie auch die örtlichen Bürgertestzentren. Die schulischen Tests können aufgrund ihrer Struktur nicht mit nach Hause gegeben werden. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Testvorgabe gerade für unsere Schüler*innen eine große Herausforderung darstellt. Wir bemühen uns um die Beschaffung von geeigneten alternativen Testverfahren. 

Positiv getestete Schüler*innen müssen sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und können erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen

Schüler*innen, die nicht getestet sind, können nicht am Schulbetrieb teilnehmen 

Die Durchführung der Tests und die Organisation des Wechselunterrichtes stellt uns in den kommenden Wochen vor große Herausforderungen. Ich danke Ihnen und Ihren Familien für Ihr bisher umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser herausfordernden Zeit. Sobald sich neue Entwicklungen ergeben, werde ich Sie so schnell wie möglich informieren. 

Freundliche Grüße 

Wilfried Gernart – Schulleiter